Kleine Anfrage 2511 vom 03.03.2017 und Antwort \"Verwendung der Integrationspauschale für Flüchtlinge\"

19.07.2017

 

"Im Sommer 2016 haben sich der Bund und die Länder bei der Aufteilung der Milliardenkosten für die Integration der Flüchtlinge auf einen Kompromiss geeinigt, in dem die Länder für die Jahre 2016-2018 insgesamt 7 Mrd. Euro zusätzlich erhalten. Ein Bestandteil dieser Einigung war die Zahlung einer Integrationspauschale von jährlich 2 Mrd. Euro.
Wir fragen daher die Landesregierung..."

Gesamte Anfrage und Antwort (LReg) 03.04.2017 Drucksache 6/6353 (2 S.) zum downloaden:

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