Fragestellerin:
1. Wie bewertet die Landesregierung das Aussetzen des Familiennachzugs?
2. Welche Personengruppen sind konkret hiervon betroffen?
3. Welche Familienangehörigen können im Rahmen des Nachzugs nach Deutschland geholt werden?
4. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Verlängerung dieses Verfahrens über den März 2018 hinaus?
5. Wie viele Personen haben im Land Brandenburg seit 2014 vom Familiennachzug Gebrauch gemacht und Angehörige nach Deutschland geholt?
6. Wer trägt die Kosten für den Familiennachzug, insbesondere dann, wenn die Antragsteller Leistungen zur Grundsicherung erhalten?
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