2. Opferrechtsreformgesetz

Richstein: "Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser schützen und ihre Rechte im Strafverfahren erweitern".

03.07.2009, 11:58 Uhr

Die CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Fachbeirats Europa und Internationales des WEISSEN RINGS, Barbara Richstein, begrüßt das gestern vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren.

„Ein Rechstaat muss die Opfer von Straftaten schützen und verhindern, dass sie durch ein Strafverfahren erneut traumatisiert werden. Hier ist das heute verabschiedete Gesetz ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. 

Nur wer sein Recht kennt kann es auch in Anspruch nehmen. Daher ist es eine Hilfe für Opfer und Zeugen, wenn die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden bei der Anzeigeerstattung erweitert werden.“
 

Zukünftig muss ein Opfer beispielsweise über Opfereinrichtungen, die Möglichkeit einer psychosoziale Prozessbegleitung und seine Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche aufmerksam gemacht werden.

„Zur Verbesserung der Situation von Opfern von Gewalttaten können wir auch in Brandenburg beitragen“ so Richstein. „Es sollte möglich sein, gleichzeitig mit der Anzeigenerhebung bei der Polizei auch einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen.“

Mehrere Informationen zum Opferrechtsreformgesetz erhalten Sie unter:
Bundesministerium der Justiz