Reform der Rundfunkfinanzierung

Richstein: „Das System wird einfacher, gerechter und schlanker“

10.10.2010, 09:21 Uhr

Die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Barbara Richstein, hat die anstehende Reform der Rundfunkfinanzierung begrüßt. Die Reform werde für die Bürger zu spürbaren Verbesserungen führen und das von vielen als störend empfundene System der GEZ ersetzen. Wie die CDU-Medienexpertin sagte, biete das Konzept mit seinem geräteunabhängigen Beitrag auch für die Wirtschaft zahlreiche Vorteile.
„Das System wird einfacher, gerechter und schlanker.“

Richstein warb dafür, die klaren Leitlinien der Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Gerade jetzt, da das Projekt in die entscheidende Phase gehe, sei dies von großer Bedeutung. Die CDU-Medienpolitikerin verwies hierzu auf die von der Arbeitsgruppe Medien der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU übereinstimmend für richtig gehaltenen Grundsätze zur Rundfunkfinanzierung:


1. Gebührenstabilität: Bürger und Unternehmen dürfen nicht stärker belastet werden als bisher. Zugleich müssen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten aber ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Handlungsauftrag und die Qualität ihrer Programme zu gewährleisten.

2. Einfachheit des Systems: Leitgedanke der Reform der Rundfunkgebühren ist die Idee einer geräteunabhängigen Abgabe (Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe). Der Aufwand bei der Erhebung wird dadurch erheblich verringert. Aus diesen Gründen sollten bestehende Systembrüche im derzeitigen Entwurf des 15. Rundfunkstaatsvertrags noch verändert
werden: So ist z.B. die bisher noch vorgesehene Berücksichtigung nicht-privater Kraftfahrzeuge (eine geräteabhängige Anknüpfung) mit einem hohem bürokratischem Aufwand verbunden.

3. Mittelstandsfreundlichkeit: Die Belastung von mittelständischen Unternehmen soll nicht steigen und der Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig hoch sein. Es muss für Familienbetriebe auch weiterhin rentabel bleiben, wenn z. B. kleine Ferienzimmer vermietet werden.

4. Soziale Gerechtigkeit: Es sollen – auch weiterhin – die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung für solche Menschen erhalten bleiben, denen es an ausreichenden Mitteln zur Mitfinanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks fehlt.