Diskussionsveranstaltung „Kinder besser schützen – Das Einfache, das schwer zu machen ist. Neue Möglichkeiten durch das Bundeskinderschutzgesetz“.

03.04.2012, 16:31 Uhr | Pressemitteilung | Katarzyna Debicka

Am 1. Januar dieses Jahres ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Die CDU-Landtagsabgeordnete Barbara Richstein nahm dies zum Anlass für eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema, die am Montag, dem 02. April 2012, in Falkensee stattfand.

„Jeder Fall von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch, ist einer zu viel“, so Barbara Richstein. „Wir wollen die Menschen sensibilisieren hin zu schauen, wenn es Kindern nicht gut geht. Und seitens der Politik müssen die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen, damit vorgebeugt und geholfen werden kann.“

Beate Blechinger, die Kinderschutzbeauftragte der CDU-Landtagsfraktion berichtete den interessierten Zuhörern von  den neuen Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes. Der Kern des Gesetzes ist der Ausbau der frühen Hilfen. Dabei geht es um die Einführung leicht zugänglicher und flächendeckender Hilfen für Eltern während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Dazu werden vor Ort Kooperationsnetzwerke zwischen Jugendämtern, Schulen, Gesundheitsämtern, Krankenhäusern, Ärzten, Schwangerschaftsberatungsstellen und der Polizei eingerichtet. Daneben sollen sich Familienhebammen gezielt um junge Eltern in den ersten Lebensjahren des Kindes kümmern. Hierfür stellt der Bund im Jahr 2012 30 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2013 sind es dann 45 Millionen Euro und 2014/15 jeweils 51 Millionen Euro. Auch sind erweiterte Führungszeugnisse für alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe jetzt Pflicht.

Weiterhin, soll das so genannte Jugendamts-Hopping, bei dem sich auffällig gewordene Familien durch Umzug dem Zugriff des Jugendamtes entziehen, unterbunden werden. Durch das Gesetz soll die Informationsweitergabe zwischen den Jugendämtern erleichtert werden.

Um die Lebenssituation der Kinder besser einzuschätzen, werden die Jugendämter verpflichtet, Hausbesuche durchzuführen. Allerdings erfolgt das nur dann, wenn ohne ihn der Schutz des Kindes nicht gewährleistet werden kann.

Weitere wichtige Punkte sind die Qualitätsüberprüfung und Qualitätsentwicklung von Standards in Einrichtungen für den Schutz vor Gewalt.

Beate Blechinger kritisierte die Landesregierung, da es auch Monate nach Inkrafttreten des Gesetztes weder ein Ausführungsgesetz auf Landesebene noch Handlungsanweisungen für die Jugendämter gibt. Dieser Punkt wurde auch von den Gästen als Defizit benannt. Kritisiert wurden auch der Mangel an fachlichem Personal und die dabei bestehenden großen Defizite bei der Erkennung sexuellen Missbrauchs. Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und Erzieher ist in diesem Bereich zwingend notwendig.

Auch die Kostenpflichtigkeit der erweiterten Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeit wurden scharf kritisiert. In Falkensee werden zwar die Gebühren für die Zeugnisse von der Stadt übernommen, aber in anderen Regionen des Landes sieht es leider teilweise anders aus.

Die Bedeutung des Beschwerdemanagements und der stärkeren gesellschaftlichen Bereitschaft zur präventiven Arbeit wurden als wichtige Grundlage für den Kampf gegen Kindermissbrauch genannt.

Am Ende der Diskussion waren sich alle einig, dass auch die beste gesetzliche Regelung keine absolute Sicherheit bringt. Es wurde dabei verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei Kindeswohlgefährdung nicht die Augen zu schließen und die gesellschaftliche Bereitschaft zur präventiven Arbeit zu stärken.