Auf Antrag der brandenburgischen CDU-Landtagsfraktion fand heute eine Anhörung zu geplanten Änderungen im sogenannten rbb-Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Berlin statt. Hauptdiskussionspunkt war dabei, dass die etwa 1.400 freien Mitarbeiter des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) nach wie vor nicht im Personalrat vertreten sein sollen.
Dazu sagen Barbara Richstein, medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, und Ingo Senftleben, Parlamentarischer Geschäftsführer, im Anschluss an die Anhörung im Hauptausschuss:
„Die Anhörung hat deutlich gemacht: Die Freien Mitarbeiter des rbb sollten im rbb-Personalrat vertreten sein. Sie nehmen oft die gleichen Aufgaben wahr wie Festangestellte, haben aber kaum durchsetzbare Rechte im Arbeitsverhältnis. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seiner Vorbildwirkung gerecht werden.
Die CDU-Fraktion steht deshalb hinter der Forderung, dass die Interessen der etwa 1.400 arbeitnehmerähnlich angestellten Freien im rbb gleichberechtigt vertreten sind. Das sieht im Übrigen auch die CDU-Fraktion in Berlin so.
Es ist merkwürdig, dass gerade SPD und Linke hier die Rechte der Arbeitnehmer nicht stärken wollen.
Entgegen der parlamentarischen Praxis hat Rot-Rot unmittelbar nach der Anhörung die Abstimmung im Hauptausschuss durchgesetzt. Dadurch haben sie bewusst darauf verzichtet, die Erkenntnisse und Informationen aus der Anhörung zu berücksichtigen. An einem solchen Verfahren beteiligt sich die CDU-Fraktion aus Respekt vor den Anzuhörenden nicht.“